Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeines |
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BD+C (Inh.: Ekaterini Bourboulas) mit Sitz in 8008 Zürich, Paulstrasse 7, Schweiz, stellt der KundIn ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher Form mit BD+C. Werden Verträge mündlich geschlossen, so sind die hier aufgeführten Vertragsgrundlagen ebenfalls gültig. Die KundIn muss in diesem Fall auf diese Vertragsgrundlagen aufmerksam gemacht werden. Sie erkennt die AGB bei der Auftragserteilung an. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die AGB von BD+C gelten bis auf weiteres.
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1.1 |
Urheberrecht und Nutzungsrechte |
2 |
Jeder BD+C erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Eigentumsrechte an Entwürfen und Reinzeichnungen bleiben damit bei BD+C. |
2.1 |
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BD+C weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. |
2.2 |
BD+C überträgt der KundIn die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch die KundIn an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der KundIn und BD+C. |
2.3 |
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch die KundIn an diese über. |
2.4 |
BD+C hat das Recht, auf Vervielfältigungen und in Veröffentlichungen über das Produkt/Design als Urheberin genannt zu werden. |
2.5 |
Bei Online-Design räumt die KundIn BD+C das Recht ein, das Logo von BD+C und ein Impressum in die Websites der KundIn einzubinden und diese miteinander und der Website von BD+C zu verlinken. |
2.6 |
BD+C behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden. Auf der Homepage von BD+C können diese zu Werbezwecken publiziert werden oder es können entsprechende Links gesetzt werden. |
2.7 |
Vorschläge und Weisungen der KundIn oder ihrer MitarbeiterInnen und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
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2.8 |
Vergütung, Sonderleistungen und Nebenkosten |
3 |
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des in der Offerte vereinbarten Stundentarifes. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. |
3.1 |
Sonderleistungen wie beispielsweise Autorenkorrektur, Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen auf Wunsch der KundIn, Drucküberwachung grundsätzlich jede Leistung, die über die in der Offerte vereinbarten Leistungen hinausgeht werden nach dem Zeitaufwand zu dem in der Offerte vereinbarten Stundentarif gesondert berechnet. |
3.2 |
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von BD+C abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, BD+C im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
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3.3 |
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme |
4 |
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung 30 Tage nach Ablieferung des Werkes fällig. |
4.1 |
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. |
4.2 |
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilevergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von BD+C hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. |
4.3 |
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei BD+C geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
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4.4 |
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster |
5 |
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind BD+C Korrekturmuster vorzulegen. |
5.1 |
Die Produktionsüberwachung durch BD+C erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist BD+C berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. BD+C haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
5.2 |
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die KundIn BD+C zehn einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. BD+C ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
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5.3 |
Digitale Daten |
6 |
BD+C ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. |
6.1 |
Hat BD+C dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BD+C geändert werden.
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6.1 |
Gewährleistung |
7 |
BD+C verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch BD+C überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
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7.1 |
Haftung |
8 |
BD+C haftet sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |
8.1 |
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt BD+C gegenüber der KundIn keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit BD+C kein Auswahlverschulden trifft. BD+C tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf. |
8.2 |
Die KundIn stellt BD+C von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen BD+C stellen wegen eines Verhaltens, für das die KundIn nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Die KundIn trägt die Kosten einer etwaigen Rechnungsverfolgung.
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8.3 |
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen |
9 |
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht die KundIn während oder nach der Produktion Änderungen, hat sie die Mehrkosten zu tragen. BD+C behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. |
9.1 |
BD+C prüft nicht, ob Bild-, Ton- oder Textmaterial frei von Rechten Dritter (Copyrights, Urheberrechte, Markenrechte u.ä.) ist. Dies obliegt allein der KundIn. Die KundIn versichert, dass sie zur Verwendung aller BD+C übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt die KundIn BD+C von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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9.2 |
Schlussbestimmung |
10 |
Gerichtsstand ist der Sitz von BD+C. BD+C ist auch berechtigt, am Sitz der KundIn zu klagen.
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10.1 |
Zürich, den 24. August 2001
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